Graffiti am Haus: Was muss die Hausverwaltung tun?
Ein neues Graffiti an der Fassade, Mieter rufen an, die Eigentümer fragen nach. Diese Schritte haben sich bewährt — in dieser Reihenfolge, damit Anzeige und Versicherung nicht an fehlenden Belegen scheitern.
LASERFLEET · Mobile Laserreinigung Berlin · Stand Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze.
- Erst fotografieren, dann entfernen — ohne Belege keine Anzeige und keine Versicherungsleistung.
- Graffiti ist Sachbeschädigung. Für den Strafantrag gilt eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis.
- Die Versicherung unverzüglich informieren — viele Policen decken Graffiti nur mit Zusatzbaustein.
- Schnell entfernen: Eine Fläche, die lange bemalt bleibt, zieht erfahrungsgemäß weitere Tags an.
- Beleidigende oder verfassungsfeindliche Inhalte sofort der Polizei melden und vorrangig entfernen lassen.
Schritt 1: Dokumentieren
Bevor irgendjemand reinigt oder überstreicht:
- Fotos mit Gesamtansicht und Nahaufnahmen, möglichst mit Datum,
- Ort am Gebäude, ungefähre Größe, betroffener Untergrund,
- wann das Graffiti entdeckt wurde und von wem,
- bei Wiederholungen: frühere Fälle an derselben Stelle notieren — das hilft Polizei und Versicherung.
Schritt 2: Anzeige erstatten
Graffiti erfüllt in aller Regel den Tatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch, der das unbefugte, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Verändern des Erscheinungsbildes einer Sache ausdrücklich erfasst. Sachbeschädigung wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt; der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem der Berechtigte von der Tat erfahren hat.
In Berlin geht die Anzeige auch online über die Internetwache der Polizei Berlin. Das Aktenzeichen brauchen Sie meist für die Versicherung. Antragsberechtigt ist der Eigentümer; die Verwaltung handelt in seinem Auftrag.
Schritt 3: Versicherung melden
Prüfen Sie die Wohngebäudeversicherung: Graffitischäden sind häufig nicht im Grundschutz enthalten, sondern nur über einen Zusatzbaustein oder eine Klausel für Vandalismus. Melden Sie den Schaden unverzüglich — die meisten Verträge verlangen das — und reichen Sie Fotos, Aktenzeichen und das Angebot für die Entfernung ein. Manche Versicherer wollen vor dem Auftrag zustimmen; fragen Sie im Zweifel kurz nach.
Schritt 4: Schnell und fachgerecht entfernen
Je schneller ein Graffiti verschwindet, desto weniger lohnt die Fläche für Sprayer. Wichtig ist das passende Verfahren: Überstreichen hinterlässt fast immer eine sichtbare Fläche in abweichendem Farbton und muss spätestens bei der nächsten Sanierung wieder herunter. Hochdruck und chemische Abbeizer können Pigmente in saugenden Klinker und Naturstein treiben.
Für wiederkehrende Fälle im Bestand lohnt ein Rahmenvertrag mit festen Konditionen und Reaktionszeiten — dann ist nicht jedes neue Graffiti ein neues Beschaffungsprojekt.
Schritt 5: Vorbeugen
Was gegen Wiederholung hilft:
- Schnelle Entfernung nach jedem neuen Tag,
- Anti-Graffiti-Schutz: Opferschichten (werden bei der Reinigung mit entfernt und erneuert), semipermanente und permanente Beschichtungen, an denen Farbe schlecht haftet — welche passt, hängt vom Untergrund und vom Denkmalschutz ab,
- Beleuchtung und Bewuchs: Gut beleuchtete und begrünte Flächen werden seltener bemalt,
- Dokumentation aller Fälle — für Polizei, Versicherung und Eigentümerversammlung.
Häufige Fragen.
Wer muss das Graffiti entfernen — Eigentümer oder Mieter?+
Darf die Hausverwaltung die Entfernung ohne Beschluss beauftragen?+
Wie schnell sollte entfernt werden?+
Was kostet die Entfernung?+
Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Verträge und der Einzelfall.
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